Wie werde ich Mitglied

Genossenschaftsprinzip


Die Genossenschaft

Eine Genossenschaft ist eine freiwillige Vereinigung von Menschen mit gemeinsamen, wirtschaftlichen, kulturellen und/oder sozialen Interessen.
Mitglieder werden durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen zu Miteigentümer*innen.

In Genossenschaften begegnen sich die Menschen, die an gemeinsamen Projekten teilhaben, auf Augenhöhe.
Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von seinem Kapitaleinsatz. Zweck der Genossenschaft ist primär die Mitgliederförderung. Genossenschaften haben in Deutschland in ein dicht vernetztes und gut funktionierendes Betreuungssystem und sind in die genossenschaftlichen Prüfungs- und Beratungsverbände eingebunden.
Nicht umsonst ist die Genossenschaft seit Jahrzehnten die Insolvenz-sicherste Rechtsform unter allen Unternehmensgesellschaften.
Unternehmerische Entscheidungen werden nicht nur unter Renditevorgaben, sondern zum Wohle der Mitglieder getroffen:
Nachhaltig – auch mit positiven Effekten für die Gesellschaft.
Genossenschaften dienen nicht der Kapitalvermehrung, sondern der Sicherung preiswerter Dienste; darüber hinaus können bis maximal 4 Prozent einer Beteiligung an Gewinn ausgeschüttet werden.

Satzung

Die WIR Idee 

Im Untertitel zum Unternehmensnamen bezeichnet sich die WIR eG als:
NEUE GENOSSENSCHAFT für nachbarschaftliche und soziale Wohn- Pflege- und Stadtteilprojekte.
Unser Unternehmensname umschreibt fundamentale Werte und zukunftsfähige Handlungsfelder, auf deren Basis wir unsere Dörfer, Stadtteile und Nachbarschaften weiterentwickeln wollen.

Wie werde ich Mitglied


Wichtig: Die Mitgliedschaft wird nur mit Ihrer Originalunterschrift gültig.


  • Grundsätzlich sollte der Genossenschaftsgedanke und das Wohnen in einer Solidargemeinschaft vertraut und gewünscht sein.
  •  Wir bitten Neumitglieder daher, sich vorab umfassend auf dieser Website zu informieren, um zu entscheiden, ob Sie eine Mitgliederschaft begründen wollen.
  • Füllen Sie die Beitrittserklärung aus, und senden Sie uns diese per Post an uns zurück.
  • Wichtig: Die Mitgliedschaft wird nur mit Originalunterschrift gültig.
  • Zahlen Sie auf das Konto der WIReG drei Pflichtanteile in Höhe von 1.500,00 € ein.
  • Die Pflichtanteile werden nicht verzinst und bei Austritt zurückerstattet.
  • Über die eingezahlten Geschäftsanteile und die Aufnahme in die Genossenschaft erhalten Sie eine Bestätigung, die Zusendung dauert etwa 2-3 Wochen.
  •  Nur wenn das Beitrittsformular und die 1.500,00 € bei der WIR eG eingegangen sind können wir Sie als Mitglied in unserer Genossenschaft aufnehmen!


Investieren Sie mit sozialer Wirkung – folgende Beteiligungsformen sind möglich:

Förderfähiges Mitglied

Sie zeichnen
3 Pflichtanteile in Höhe von je 500 Euro und werden Mitglied der WIR eG.
Die Finanzierung einer genossenschaftlichen Wohnung erfordert langfristig einen deutlich ­geringeren Kapitalbedarf als der Erwerb einer ­Eigentumswohnung, oder das Wohnen zur Miete.

Die Beispielrechnung zeigt, wie die Kosten für das Wohnen in der Hausgemeinschaft ­strukturiert sind:
Barrierefreie 2-Zimmer-Wohnung mit ­Balkon, 50m² Wohnfläche
Wohnungs­bezogene Pflichtanteile 600 €/m² = 30.000 € €
Monatliche Kaltmiete ca. 450 €
Neben­kosten ca. 100 €


Investierendes Mitglied

Der demographische Wandel fordert neue Wohn- und Pflegeformen und mehr Ehrenamt und Bürgerbeteiligung in unseren Dörfern und Stadtteilen.
Die Antwort findet sich in gemeinschaftlich organisierten Wohn- und Stadtteilprojekten. Es wird Zeit für neue Finanzierungsmodelle jenseits von Spekulation und Rendite-Druck.
Eine Beteiligung an den Projekten der
WIR eG ist eine Investition mit hoher sozialer Wirkung und eine attraktive und sichere Geldanlage.

Sie zeichnen 3 Pflichtanteile in Höhe von je 500 Euro und werden Mitglied in der WIR eG.
Danach können Sie weitere Anteile (freiwillige Anlegeranteile) in beliebiger Höhe zeichnen. Ihr Geld investieren Sie direkt in die Projekte der WIR eG.
Diese weiteren Einlagen werden an zukünftigen Gewinnen mit einer Dividende profitieren. Darüber befindet die Mitgliederversammlung.

Beitrittserklärung
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